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Vertrauensschadenversicherung: Schutz vor Untreue und Betrug

Vertrauensschadenversicherung: Schutz vor Untreue und Betrug

Vorsätzliche Taten sind aus jeder Haftpflichtpolice ausgeschlossen – auch aus der D&O. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt genau diese Schäden: wenn eigene Mitarbeitende oder externe Täter das Vermögen des Unternehmens angreifen.

Vertrauensschadenversicherung: Ersatz bei vorsätzlichen Taten

Untreue, Unterschlagung und Zahlungsbetrug sind aus jeder Haftpflichtpolice ausgeschlossen. Hier ersetzt der Versicherer den eigenen Schaden des Unternehmens.

Vorsatz ist der Kern

Untreue, Betrug und Unterschlagung sind aus Haftpflichtpolicen ausgeschlossen – hier bilden sie die Deckung.

Innen- und Außentäter

Eigene Mitarbeitende, Dienstleister mit Zugriff oder externe Täter, etwa beim Fake-President-Betrug.

Auch ohne Täternachweis

Die Leistung hängt nicht daran, dass die Person ermittelt oder verurteilt wird.

Was ersetzt wird

Die Police zahlt den eigenen Schaden – nicht den eines Dritten

Das unterscheidet sie von allen anderen Bausteinen: Die Vertrauensschadenversicherung ist keine Haftpflicht-, sondern eine Eigenschadenversicherung. Sie ersetzt Geld, das dem Unternehmen fehlt, weil jemand vorsätzlich gehandelt hat.

  • Taten eigener MitarbeitenderUnterschlagung, Diebstahl, manipulierte Abrechnungen, fingierte Lieferanten, Kassendifferenzen.
  • Externe VertrauenspersonenSchäden durch beauftragte Dritte wie Buchhaltungsdienstleister, Verwalter oder Berater.
  • Fake President und ZahlungsbetrugAngebliche Anweisungen der Geschäftsleitung, gefälschte Rechnungen, geänderte Bankverbindungen von Lieferanten.
  • Ermittlungs- und AufklärungskostenForensische Buchprüfung, IT-Auswertung, Rechtsverfolgung gegen den Täter und Kosten der Schadenfeststellung.
  • Unbegrenzte RückwärtsversicherungTaten, die vor Vertragsbeginn begangen wurden und erst jetzt entdeckt werden, sind eingeschlossen – Veruntreuung läuft im Durchschnitt Jahre, bevor sie auffällt.
  • Schutz von BetriebsgeheimnissenSchäden durch Verrat von Konstruktions-, Kalkulations- oder Kundendaten an Wettbewerber.
Eigenschaden des Unternehmens durch Untreue und Betrug

Wo die Schäden entstehen

Drei Muster, die wir in der Schadenpraxis regelmäßig sehen

Auffällig ist, wie selten technische Raffinesse im Spiel ist. In den meisten Fällen werden Vertrauen, Zeitdruck und fehlende Vier-Augen-Prinzipien ausgenutzt.

Die langjährige Vertrauensperson

Die langjährige Vertrauensperson

Wer Zahlungen freigibt, Konten führt und gleichzeitig die Abstimmung macht, kann Differenzen über Jahre verdecken. Die Entdeckung erfolgt meist durch Zufall – Krankheit, Urlaub oder einen Wechsel in der Buchhaltung.

Der Zahlungsverkehr von außen

Der Zahlungsverkehr von außen

Geänderte Bankverbindungen auf echten Lieferantenrechnungen, abgefangene E-Mail-Korrespondenz, angebliche Rückforderungen von Behörden. Der Schaden entsteht durch eine formal korrekte Überweisung.

Der Abgang mit Datenpaket

Der Abgang mit Datenpaket

Ausscheidende Mitarbeitende nehmen Kundenlisten, Kalkulationen oder Konstruktionsdaten mit. Der Schaden zeigt sich später im verlorenen Auftrag beim Wettbewerber.

Abgrenzung zu Cyber und D&O

Drei Bausteine, ein Vorfall – wer zahlt was

Bei digitalem Betrug liegen die Zuständigkeiten nah beieinander. Deshalb stimmen wir die Verträge aufeinander ab, statt sie einzeln zu kaufen.

Zuordnung von Schäden zu Vertrauensschaden, Cyber und D&O
Vorfall Zuständig Begründung
Mitarbeiter überweist Geld auf eigenes KontoVertrauensschadenVorsätzliche Tat einer Vertrauensperson, Eigenschaden des Unternehmens
Gefälschte Zahlungsanweisung von außenVertrauensschadenBetrug ohne technischen Systemeinbruch
Ransomware verschlüsselt die ProduktionCyberSystemangriff mit Betriebsunterbrechung und Wiederherstellungskosten
Datenabfluss, Betroffene fordern SchadenersatzCyberHaftung gegenüber Dritten aus der Datenschutzverletzung
Organ hat Kontrollsystem nicht eingerichtetD&OPflichtverletzung der Geschäftsleitung, Anspruch der Gesellschaft

Das ManagerProtect-Konzept

Die Vertrauensschadenversicherung im ManagerProtect-Konzept

Sie ist der einzige Baustein, der den eigenen Schaden des Unternehmens ersetzt. Im Konzept steht sie deshalb neben den Haftpflichtverträgen, nicht in ihrer Reihe.

Erst zusammen ergibt sich der Schutz, den eine Geschäftsführung braucht: für den eigenen Schaden, für Ansprüche Dritter und für das Verfahren danach – unverbindlich Angebot anfordern.

ManagerProtect-Schild im Zentrum der Bausteine

Angebot anfordern

Angebot für Vertrauensschadenversicherung anfordern

Der gewünschte Baustein ist bereits vorausgewählt. Sie können ihn im dritten Schritt jederzeit ändern oder das Gesamtkonzept wählen.

Schritt 1 von 4 25 %

Welche Position nehmen Sie ein?

Davon hängt ab, aus welchen Vorschriften Ihre persönliche Haftung folgt.

In welcher Gesellschaftsform sind Sie tätig?

Die Rechtsform bestimmt, wer Ansprüche gegen Sie erheben kann.

Wie ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

Diese Angaben bestimmen Versicherungssumme und Beitrag.

Wohin dürfen wir Ihr Angebot senden?

Kostenfrei, unverbindlich und ohne Weitergabe an Dritte.

Rockenfeller & Pflüger, Allianz Generalvertretung in Weissach

Experten für Vertrauensschadenversicherung

Vertrauensschadenversicherung mit Rockenfeller & Pflüger, der führenden Allianz-Sozietät

Eine Vertrauensschadenversicherung ist mit der Unterschrift nicht erledigt. Welche Deckung passt, entscheidet sich an Gesellschaftsform, Organkreis und Branche – und daran, was in den Bedingungen tatsächlich steht.

Wir arbeiten seit über 40 Jahren mit Geschäftsleitungen im Mittelstand. Bestehende Verträge zur Vertrauensschadenversicherung prüfen wir auch dann, wenn sie nicht über uns abgeschlossen wurden, und benennen die Grenzen der Deckung vor dem Abschluss statt im Schadenfall.

Von der Ausschreibung bis zur Schadenbegleitung bleibt für Ihre Vertrauensschadenversicherung dieselbe Person zuständig. Von Weissach aus betreuen wir rund 20.000 Kunden aus Industrie, Familienunternehmen und Dienstleistung – mehr über die Sozietät.

Häufige Fragen

Fragen zur Vertrauensschadenversicherung

Nein. Es genügt der Nachweis, dass der Schaden durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung entstanden ist. Bei Kassendifferenzen oder Warenschwund ohne ermittelten Täter gelten besondere Nachweisregeln, die wir vor Abschluss besprechen.

Nur teilweise. Cyberpolicen zielen auf Systemangriffe und deren Folgen. Beim Fake-President-Betrug wird kein System kompromittiert – es wird ein Mensch getäuscht. Viele Cyberverträge schließen diesen Fall deshalb ausdrücklich aus oder decken ihn nur mit einer geringen Sublimite.

Üblich sind Funktionstrennung im Zahlungsverkehr, das Vier-Augen-Prinzip ab bestimmten Betragsgrenzen und ein definierter Prozess für Änderungen von Bankverbindungen.

Diese Anforderungen sind zugleich die wirksamste Prävention – und entlasten im Streitfall die Geschäftsleitung vom Vorwurf mangelnder Organisation.

Ja, und dort ist er besonders relevant: Wo Ehrenamtliche Kassen führen und Funktionstrennung kaum möglich ist, entstehen Vertrauensschäden häufiger als in Unternehmen mit ausgebauter Buchhaltung.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

Echte Erfahrungen rund um Beratung, Schadenabwicklung und Betreuung bei der Vertrauensschadenversicherung.

  • „Nach einem Betrugsversuch per E-Mail haben wir uns mit dem Thema befasst. Vorher hielten wir es für ein Problem großer Konzerne.“
    Geschäftsführer, Handel · 95 Mitarbeitende
  • „Dass die Leistung nicht davon abhängt, ob der Täter gefasst wird, war für uns das entscheidende Kriterium.“
    Finanzleitung, Industrieunternehmen
  • „Die Abgrenzung zur Cyberdeckung wurde sauber erklärt, ohne uns eine Doppelversicherung zu verkaufen.“
    Geschäftsführerin, Dienstleistung
  • „Wir haben den Vertrag nach einem Wechsel in der Buchhaltung geprüft. Die Rückwärtsversicherung war das Wichtigste.“
    Geschäftsführer, Großhandel
  • „Das Gespräch war unangenehm, weil es um eigene Leute ging. Geführt wurde es sachlich.“
    Finanzleitung, Mittelstand