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Persönliche D&O-Versicherung: Ihre eigene Police, die niemand kündigen kann

Persönliche D&O-Versicherung: Ihre eigene Police, die niemand kündigen kann

Bei der Firmen-D&O entscheidet die Gesellschaft über Ihren Schutz – auch dann, wenn sie selbst gegen Sie vorgeht. Die persönliche D&O löst diesen Konflikt: Sie sind Versicherungsnehmer, versicherte Person und Beitragszahler in einem.

Persönliche D&O-Versicherung: Ihr Schutz bleibt in Ihrer Hand

Sie sind selbst Versicherungsnehmer – mit eigener Versicherungssumme, unkündbar durch die Gesellschaft und wirksam über Ihr Mandat hinaus.

Sie halten den Vertrag

Versicherungsnehmer sind Sie selbst. Die Gesellschaft kann die Police weder kündigen noch kürzen.

Eigene Versicherungssumme

Ihre Summe steht nur Ihnen zur Verfügung – auch wenn die Firmenpolice bereits ausgeschöpft ist.

Unabhängig vom Mandat

Der Schutz bleibt, wenn Sie ausscheiden, das Unternehmen wechseln oder ein weiteres Mandat übernehmen.

Der blinde Fleck der Firmenpolice

Drei Situationen, in denen die Firmen-D&O Sie allein lässt

Die Firmen-D&O ist richtig und in den meisten Fällen ausreichend. Sie hat aber eine Eigenschaft, die selten besprochen wird: Sie gehört nicht Ihnen.

Die Gesellschaft klagt selbst

Die Gesellschaft klagt selbst

Im Innenhaftungsfall steht die Gesellschaft auf der Gegenseite – und ist gleichzeitig Versicherungsnehmerin. Sie entscheidet über Anzeige, Auskünfte und Vergleichsbereitschaft, während es um Ihr Privatvermögen geht.

Die Summe ist schon verbraucht

Die Summe ist schon verbraucht

Alle versicherten Personen teilen sich eine Versicherungssumme. Wird ein Großschaden gegen die Geschäftsleitung insgesamt geführt, bleibt für den einzelnen Betroffenen oft nur ein Bruchteil.

Die Police endet, Ihre Haftung nicht

Die Police endet, Ihre Haftung nicht

Nach Kündigung, Verkauf oder Insolvenz läuft der Vertrag aus. Ihre Haftung besteht noch Jahre weiter – und der Insolvenzverwalter prüft sie systematisch.

Direkter Vergleich

Firmen-D&O und persönliche D&O im Nebeneinander

Beide Policen schließen sich nicht aus. In der Praxis ergänzt die persönliche Deckung die Firmenpolice – sie greift, wenn diese ausgeschöpft, gekündigt oder streitbefangen ist.

Vergleich Firmen-D&O und persönliche D&O
Merkmal Firmen-D&O Persönliche D&O
VersicherungsnehmerDie GesellschaftSie selbst
BeitragszahlerDie GesellschaftSie selbst – steuerlich als Werbungskosten prüfbar
VersicherungssummeGemeinsam für alle OrganeAusschließlich für Sie
KündigungDurch die Gesellschaft oder den Insolvenzverwalter jederzeit möglichNur durch Sie
Nach dem AusscheidenAbhängig von der Nachmeldefrist der FirmenpoliceLäuft unverändert weiter, solange Sie den Beitrag zahlen
InteressenkonfliktMöglich, wenn die Gesellschaft selbst Ansprüche erhebtAusgeschlossen – der Vertrag besteht nur mit Ihnen
Mehrere MandateGilt nur für Ämter in dieser GesellschaftKann Beirats- und Aufsichtsratsmandate einschließen

Das ManagerProtect-Konzept

Die persönliche D&O-Versicherung im ManagerProtect-Konzept

Ihre eigene Police ist im Konzept die zweite Ebene: Sie wirkt dort weiter, wo die Entscheidung der Gesellschaft endet. Deshalb planen wir sie nie allein, sondern gegen die Firmenpolice und die übrigen Bausteine gerechnet.

So entsteht eine Deckung über alle Rollen hinweg, die Sie im Unternehmen tatsächlich ausfüllen. Welche Kombination dafür nötig ist, klären wir vorab – unverbindlich Angebot anfordern.

ManagerProtect-Schild im Zentrum der Bausteine

Wann sich die eigene Police lohnt

Fünf Konstellationen, in denen wir sie regelmäßig empfehlen

  • Mehrere Organmitglieder, eine SummeJe mehr Personen mitversichert sind, desto wahrscheinlicher ist ein Engpass im Ernstfall.
  • Familienunternehmen mit GenerationswechselStreit im Gesellschafterkreis führt regelmäßig zu Ansprüchen gegen das geschäftsführende Familienmitglied.
  • Bevorstehendes AusscheidenWer das Amt abgibt, verliert die Kontrolle über die Firmenpolice – die Haftung bleibt fünf Jahre bestehen.
  • Sanierung oder angespannte LiquiditätGenau in dieser Phase entstehen Haftungsfälle nach § 15b InsO – und genau dann wird an Beiträgen gespart.
  • Externe MandateBeirat, Aufsichtsrat oder ein Amt in einer Tochtergesellschaft ist über die Hauptpolice oft nicht abgedeckt.
Eigene D&O-Police eines Geschäftsführers neben der Firmenpolice

Angebot anfordern

Angebot für Persönliche D&O-Versicherung anfordern

Der gewünschte Baustein ist bereits vorausgewählt. Sie können ihn im dritten Schritt jederzeit ändern oder das Gesamtkonzept wählen.

Schritt 1 von 4 25 %

Welche Position nehmen Sie ein?

Davon hängt ab, aus welchen Vorschriften Ihre persönliche Haftung folgt.

In welcher Gesellschaftsform sind Sie tätig?

Die Rechtsform bestimmt, wer Ansprüche gegen Sie erheben kann.

Wie ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

Diese Angaben bestimmen Versicherungssumme und Beitrag.

Wohin dürfen wir Ihr Angebot senden?

Kostenfrei, unverbindlich und ohne Weitergabe an Dritte.

Rockenfeller & Pflüger, Allianz Generalvertretung in Weissach

Experten für Persönliche D&O-Versicherung

Persönliche D&O-Versicherung mit Rockenfeller & Pflüger, der führenden Allianz-Sozietät

Eine persönliche D&O-Versicherung ist mit der Unterschrift nicht erledigt. Welche Deckung passt, entscheidet sich an Gesellschaftsform, Organkreis und Branche – und daran, was in den Bedingungen tatsächlich steht.

Wir arbeiten seit über 40 Jahren mit Geschäftsleitungen im Mittelstand. Bestehende Verträge zur persönlichen D&O-Versicherung prüfen wir auch dann, wenn sie nicht über uns abgeschlossen wurden, und benennen die Grenzen der Deckung vor dem Abschluss statt im Schadenfall.

Von der Ausschreibung bis zur Schadenbegleitung bleibt für Ihre persönliche D&O-Versicherung dieselbe Person zuständig. Von Weissach aus betreuen wir rund 20.000 Kunden aus Industrie, Familienunternehmen und Dienstleistung – mehr über die Sozietät.

Häufige Fragen

Fragen zur persönlichen D&O-Versicherung

Nicht zwingend – aber sie schließt zwei Lücken, die sich mit der Firmenpolice nicht lösen lassen: den Interessenkonflikt im Innenhaftungsfall und die gemeinsame Versicherungssumme.

Unsere Empfehlung richtet sich nach der Zahl der versicherten Organe, der Höhe der Firmensumme und Ihrer Perspektive im Unternehmen.

Nein. Der Vertrag besteht zwischen Ihnen und dem Versicherer. Eine Zustimmung der Gesellschaft oder des Gesellschafterkreises ist nicht erforderlich, und es besteht keine Anzeigepflicht gegenüber dem Unternehmen.

Ja, auf Wunsch. Mandate werden namentlich in den Vertrag aufgenommen. Das ist besonders für Personen sinnvoll, die mehrere Ämter in verschiedenen Gesellschaften halten – dort endet der Schutz der jeweiligen Firmenpolice an der Gesellschaftsgrenze.

Der Beitrag hängt von der gewünschten Versicherungssumme, der Größe und Branche des Unternehmens und der Zahl Ihrer Mandate ab. Er liegt deutlich unter dem einer Firmenpolice, weil nur eine Person versichert ist.

Eine konkrete Zahl nennen wir nach kurzer Rückfrage zu Bilanzsumme und Rolle – in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

Echte Erfahrungen rund um Beratung, Nachhaftung und Betreuung bei der persönlichen D&O-Versicherung.

  • „Als ich das Amt abgegeben habe, wurde die Frage nach der Nachhaftung plötzlich sehr konkret. Die eigene Police war die Antwort darauf.“
    Ehemaliger Geschäftsführer, Familienunternehmen
  • „Zwei Mandate, zwei Gesellschaften – im Gespräch wurde klar, dass die Firmenpolice nur eines davon abdeckt.“
    Geschäftsführerin einer Holding · Region Stuttgart
  • „Man merkt, dass hier täglich mit Organhaftung gearbeitet wird. Die Rückfragen waren präziser als in früheren Gesprächen.“
    Aufsichtsratsmitglied, Maschinenbau
  • „Meine Police läuft weiter, obwohl ich das Unternehmen gewechselt habe. Genau dafür hatte ich sie abgeschlossen.“
    Geschäftsführer, Medizintechnik
  • „Der Beitrag wurde nachvollziehbar erklärt, ohne Rechenbeispiele, die niemand prüfen kann.“
    Vorständin, Stiftung