Basisdeckung des Betriebs
Personen- und Sachschäden Dritter aus dem Betriebsablauf, samt der daraus folgenden Vermögensschäden.
Die Betriebshaftpflicht ist die Basisdeckung jedes Unternehmens. Sie wehrt unberechtigte Forderungen auf Kosten des Versicherers ab und zahlt berechtigte – vom Sturz auf dem Betriebsgelände bis zum fehlerhaft montierten Bauteil.
Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden aus dem Betriebsablauf. Branchenrisiken wie Produkt-, Umwelt- und Bearbeitungsschäden gehören ausdrücklich in den Vertrag.
Personen- und Sachschäden Dritter aus dem Betriebsablauf, samt der daraus folgenden Vermögensschäden.
Der Versicherer prüft jeden Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls über alle Instanzen.
Produkt-, Umwelt- und Bearbeitungsschäden stehen nicht automatisch in der Standarddeckung.
Deckungsumfang
Grundlage ist die gesetzliche Haftung nach § 823 BGB: Wer einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Die Betriebshaftpflicht tritt an die Stelle des Unternehmens – mit einem Leistungsteil, der oft unterschätzt wird.
Abgrenzung
Die meisten Enttäuschungen im Schadenfall entstehen nicht aus einer zu niedrigen Summe, sondern aus einer falschen Zuordnung. Diese Tabelle zeigt die Grenzen.
| Situation | Betriebshaftpflicht | Zuständiger Baustein |
|---|---|---|
| Kunde stürzt im Ausstellungsraum | Gedeckt | – |
| Nachbesserung der eigenen Leistung | Nicht gedeckt (Erfüllungsanspruch) | Unternehmerisches Risiko, ggf. Gewährleistung |
| Reiner Vermögensschaden nach falscher Beratung | Nicht gedeckt | Vermögensschadenversicherung |
| Gesellschaft fordert Ersatz vom Geschäftsführer | Nicht gedeckt | D&O-Versicherung |
| Mitarbeiter unterschlägt Firmengelder | Nicht gedeckt (Vorsatz) | Vertrauensschadenversicherung |
| Kundendaten nach Hackerangriff abgeflossen | Nur eingeschränkt | Cyber-Versicherung |
Das ManagerProtect-Konzept
Die Betriebshaftpflicht regelt Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen. Im Konzept kommt die zweite Blickrichtung hinzu: Ansprüche gegen die Personen, die das Unternehmen führen – und Schäden, die das Unternehmen selbst treffen.
Zusammengestellt ergibt das eine Deckung für Unternehmen und Geschäftsführung in einem – ohne Doppelversicherung und ohne offene Nahtstelle – unverbindlich Angebot anfordern.
Branchenabhängige Erweiterungen
Erweiterte Produkthaftpflicht für Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitungsschäden und Rückrufkosten. Ohne diese Bausteine bleibt der teuerste Teil eines Serienfehlers beim Unternehmen.
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Schäden an Leitungen und Kabeln, Senkungen und Erdarbeiten. Genau die Positionen, die im Standardvertrag ausgeschlossen sind.
Obhutsschäden an Kundeneigentum, Schlüsselverlust und Mietsachschäden. Dazu Datenschutzhaftung, wenn im Auftrag mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird.
Angebot anfordern
Der gewünschte Baustein ist bereits vorausgewählt. Sie können ihn im dritten Schritt jederzeit ändern oder das Gesamtkonzept wählen.
Schritt 1 von 4 25 %
Experten für Betriebshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflicht ist mit der Unterschrift nicht erledigt. Welche Deckung passt, entscheidet sich an Gesellschaftsform, Organkreis und Branche – und daran, was in den Bedingungen tatsächlich steht.
Wir arbeiten seit über 40 Jahren mit Geschäftsleitungen im Mittelstand. Bestehende Verträge zur Betriebshaftpflicht prüfen wir auch dann, wenn sie nicht über uns abgeschlossen wurden, und benennen die Grenzen der Deckung vor dem Abschluss statt im Schadenfall.
Von der Ausschreibung bis zur Schadenbegleitung bleibt für Ihre Betriebshaftpflicht dieselbe Person zuständig. Von Weissach aus betreuen wir rund 20.000 Kunden aus Industrie, Familienunternehmen und Dienstleistung – mehr über die Sozietät.
Häufige Fragen
Für kleine Betriebe sind drei bis fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden üblich, im produzierenden Bereich deutlich mehr. Maßgeblich ist nicht der Umsatz, sondern das größte denkbare Schadenszenario: ein Personenschaden mit dauerhafter Erwerbsminderung erreicht schnell einen siebenstelligen Betrag.
Gesetzlich nur in einzelnen Branchen, etwa im Bewachungs- und im Heilberufsbereich. Faktisch verlangen jedoch die meisten Auftraggeber und Vermieter einen Nachweis, bevor ein Vertrag zustande kommt – bei öffentlichen Aufträgen ist er Teil der Vergabeunterlagen.
Nicht automatisch. Versichert ist zunächst die eigene Haftung – auch für die Auswahl und Überwachung von Subunternehmern. Ob deren Tätigkeit selbst eingeschlossen ist, muss im Vertrag geregelt werden; andernfalls bleibt bei einer Insolvenz des Subunternehmers das Risiko beim Auftraggeber.
Arbeitsunfälle sind grundsätzlich Sache der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Betriebshaftpflicht wird relevant, wenn die Berufsgenossenschaft Regress nimmt, weil der Unfall vorsätzlich oder auf einem Weg herbeigeführt wurde, den die gesetzliche Unfallversicherung nicht erfasst.
Kundenstimmen
Echte Erfahrungen rund um Beratung, Deckungsumfang und Betreuung bei der Betriebshaftpflicht.
„Unsere Police war zehn Jahre alt und passte nicht mehr zum Leistungsbild. Das ist beim Durchsehen sofort aufgefallen.“
„Tätigkeitsschäden waren bei uns ausgeschlossen – in einem Montagebetrieb. Davon wussten wir nichts.“
„Es wurde nicht zuerst über den Beitrag gesprochen, sondern über die Ausschlüsse. Das hat Vertrauen geschaffen.“
„Die Produkthaftpflicht war für unsere Serienteile zu eng gefasst. Das wurde erweitert.“
„Ein Anspruch wurde direkt mit unserem Kunden verhandelt. Wir mussten nicht vermitteln.“