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Betriebshaftpflicht: wenn Dritte Ansprüche gegen Ihr Unternehmen stellen

Betriebshaftpflicht: wenn Dritte Ansprüche gegen Ihr Unternehmen stellen

Die Betriebshaftpflicht ist die Basisdeckung jedes Unternehmens. Sie wehrt unberechtigte Forderungen auf Kosten des Versicherers ab und zahlt berechtigte – vom Sturz auf dem Betriebsgelände bis zum fehlerhaft montierten Bauteil.

Betriebshaftpflicht: Ansprüche Dritter prüfen, abwehren und zahlen

Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden aus dem Betriebsablauf. Branchenrisiken wie Produkt-, Umwelt- und Bearbeitungsschäden gehören ausdrücklich in den Vertrag.

Basisdeckung des Betriebs

Personen- und Sachschäden Dritter aus dem Betriebsablauf, samt der daraus folgenden Vermögensschäden.

Prüfung und Abwehr

Der Versicherer prüft jeden Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls über alle Instanzen.

Erweiterungen je Branche

Produkt-, Umwelt- und Bearbeitungsschäden stehen nicht automatisch in der Standarddeckung.

Deckungsumfang

Was die Betriebshaftpflicht im Kern übernimmt

Grundlage ist die gesetzliche Haftung nach § 823 BGB: Wer einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Die Betriebshaftpflicht tritt an die Stelle des Unternehmens – mit einem Leistungsteil, der oft unterschätzt wird.

  • PersonenschädenVerletzungen von Kunden, Besuchern, Lieferanten oder Passanten – einschließlich Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
  • SachschädenBeschädigte Gebäude, Fahrzeuge, Waren oder Anlagen Dritter, auch während einer Tätigkeit auf fremdem Gelände.
  • VermögensfolgeschädenDer entgangene Gewinn, der aus einem Personen- oder Sachschaden folgt – etwa der Produktionsstillstand beim Kunden nach einem beschädigten Anschluss.
  • Passiver RechtsschutzUnberechtigte Ansprüche werden abgewehrt: Anwälte, Sachverständige und Gerichtskosten trägt der Versicherer, auch über mehrere Instanzen.
  • ProdukthaftpflichtSchäden durch ausgelieferte Erzeugnisse, auf Wunsch mit erweiterter Deckung für Aus- und Einbaukosten sowie Rückrufkosten.
  • Miet- und TätigkeitsschädenSchäden an gemieteten Betriebsräumen und an Objekten, an denen gearbeitet wird – ein häufiger Streitpunkt in Standardverträgen.
Deckungsumfang der Betriebshaftpflicht für Unternehmen

Abgrenzung

Wo die Betriebshaftpflicht endet – und welcher Baustein übernimmt

Die meisten Enttäuschungen im Schadenfall entstehen nicht aus einer zu niedrigen Summe, sondern aus einer falschen Zuordnung. Diese Tabelle zeigt die Grenzen.

Abgrenzung der Betriebshaftpflicht zu anderen Bausteinen
Situation Betriebshaftpflicht Zuständiger Baustein
Kunde stürzt im AusstellungsraumGedeckt–
Nachbesserung der eigenen LeistungNicht gedeckt (Erfüllungsanspruch)Unternehmerisches Risiko, ggf. Gewährleistung
Reiner Vermögensschaden nach falscher BeratungNicht gedecktVermögensschadenversicherung
Gesellschaft fordert Ersatz vom GeschäftsführerNicht gedecktD&O-Versicherung
Mitarbeiter unterschlägt FirmengelderNicht gedeckt (Vorsatz)Vertrauensschadenversicherung
Kundendaten nach Hackerangriff abgeflossenNur eingeschränktCyber-Versicherung

Das ManagerProtect-Konzept

Die Betriebshaftpflicht im ManagerProtect-Konzept

Die Betriebshaftpflicht regelt Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen. Im Konzept kommt die zweite Blickrichtung hinzu: Ansprüche gegen die Personen, die das Unternehmen führen – und Schäden, die das Unternehmen selbst treffen.

Zusammengestellt ergibt das eine Deckung für Unternehmen und Geschäftsführung in einem – ohne Doppelversicherung und ohne offene Nahtstelle – unverbindlich Angebot anfordern.

ManagerProtect-Schild im Zentrum der Bausteine

Branchenabhängige Erweiterungen

Drei Bereiche, in denen die Standarddeckung regelmäßig nicht genügt

Produktion und Zulieferung

Produktion und Zulieferung

Erweiterte Produkthaftpflicht für Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitungsschäden und Rückrufkosten. Ohne diese Bausteine bleibt der teuerste Teil eines Serienfehlers beim Unternehmen.

Bau, Handwerk, Montage

Bau, Handwerk, Montage

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Schäden an Leitungen und Kabeln, Senkungen und Erdarbeiten. Genau die Positionen, die im Standardvertrag ausgeschlossen sind.

Dienstleistung mit Kundenkontakt

Dienstleistung mit Kundenkontakt

Obhutsschäden an Kundeneigentum, Schlüsselverlust und Mietsachschäden. Dazu Datenschutzhaftung, wenn im Auftrag mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird.

Angebot anfordern

Angebot für Betriebshaftpflicht anfordern

Der gewünschte Baustein ist bereits vorausgewählt. Sie können ihn im dritten Schritt jederzeit ändern oder das Gesamtkonzept wählen.

Schritt 1 von 4 25 %

Welche Position nehmen Sie ein?

Davon hängt ab, aus welchen Vorschriften Ihre persönliche Haftung folgt.

In welcher Gesellschaftsform sind Sie tätig?

Die Rechtsform bestimmt, wer Ansprüche gegen Sie erheben kann.

Wie ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

Diese Angaben bestimmen Versicherungssumme und Beitrag.

Wohin dürfen wir Ihr Angebot senden?

Kostenfrei, unverbindlich und ohne Weitergabe an Dritte.

Rockenfeller & Pflüger, Allianz Generalvertretung in Weissach

Experten für Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht mit Rockenfeller & Pflüger, der führenden Allianz-Sozietät

Eine Betriebshaftpflicht ist mit der Unterschrift nicht erledigt. Welche Deckung passt, entscheidet sich an Gesellschaftsform, Organkreis und Branche – und daran, was in den Bedingungen tatsächlich steht.

Wir arbeiten seit über 40 Jahren mit Geschäftsleitungen im Mittelstand. Bestehende Verträge zur Betriebshaftpflicht prüfen wir auch dann, wenn sie nicht über uns abgeschlossen wurden, und benennen die Grenzen der Deckung vor dem Abschluss statt im Schadenfall.

Von der Ausschreibung bis zur Schadenbegleitung bleibt für Ihre Betriebshaftpflicht dieselbe Person zuständig. Von Weissach aus betreuen wir rund 20.000 Kunden aus Industrie, Familienunternehmen und Dienstleistung – mehr über die Sozietät.

Häufige Fragen

Fragen zur Betriebshaftpflicht

Für kleine Betriebe sind drei bis fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden üblich, im produzierenden Bereich deutlich mehr. Maßgeblich ist nicht der Umsatz, sondern das größte denkbare Schadenszenario: ein Personenschaden mit dauerhafter Erwerbsminderung erreicht schnell einen siebenstelligen Betrag.

Gesetzlich nur in einzelnen Branchen, etwa im Bewachungs- und im Heilberufsbereich. Faktisch verlangen jedoch die meisten Auftraggeber und Vermieter einen Nachweis, bevor ein Vertrag zustande kommt – bei öffentlichen Aufträgen ist er Teil der Vergabeunterlagen.

Nicht automatisch. Versichert ist zunächst die eigene Haftung – auch für die Auswahl und Überwachung von Subunternehmern. Ob deren Tätigkeit selbst eingeschlossen ist, muss im Vertrag geregelt werden; andernfalls bleibt bei einer Insolvenz des Subunternehmers das Risiko beim Auftraggeber.

Arbeitsunfälle sind grundsätzlich Sache der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Betriebshaftpflicht wird relevant, wenn die Berufsgenossenschaft Regress nimmt, weil der Unfall vorsätzlich oder auf einem Weg herbeigeführt wurde, den die gesetzliche Unfallversicherung nicht erfasst.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

Echte Erfahrungen rund um Beratung, Deckungsumfang und Betreuung bei der Betriebshaftpflicht.

  • „Unsere Police war zehn Jahre alt und passte nicht mehr zum Leistungsbild. Das ist beim Durchsehen sofort aufgefallen.“
    Inhaber, Metallverarbeitung · 40 Mitarbeitende
  • „Tätigkeitsschäden waren bei uns ausgeschlossen – in einem Montagebetrieb. Davon wussten wir nichts.“
    Geschäftsführer, Montage und Service
  • „Es wurde nicht zuerst über den Beitrag gesprochen, sondern über die Ausschlüsse. Das hat Vertrauen geschaffen.“
    Prokurist, Großhandel
  • „Die Produkthaftpflicht war für unsere Serienteile zu eng gefasst. Das wurde erweitert.“
    Technischer Geschäftsführer, Kunststofftechnik
  • „Ein Anspruch wurde direkt mit unserem Kunden verhandelt. Wir mussten nicht vermitteln.“
    Inhaberin, Handwerksbetrieb