Ab dem ersten Verdacht
Kosten entstehen mit der Einleitung des Verfahrens, nicht erst mit der Anklage. Genau dort setzt die Deckung an.
Strafrechtliche Vorwürfe treffen Führungskräfte persönlich – mit hohen finanziellen und beruflichen Risiken. Der Strafrechtsschutz übernimmt Verteidigungs-, Verfahrens- und Gutachterkosten und schützt Sie zuverlässig in jeder Phase des Verfahrens.
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann für Geschäftsführer und Führungskräfte schnell persönliche Konsequenzen haben. Der Manager-Strafrechtsschutz schützt Sie in allen Phasen des Verfahrens und übernimmt unter anderem Kosten für Strafverteidiger Ihrer Wahl, Gutachter und Verfahrenskosten.
Kosten entstehen mit der Einleitung des Verfahrens, nicht erst mit der Anklage. Genau dort setzt die Deckung an.
Sie bestimmen die Kanzlei. Gutachter, Sachverständige und Verfahrenskosten sind eingeschlossen.
Wird Vorsatz vorgeworfen, trägt der Versicherer die Kosten bis zu einer rechtskräftigen Feststellung.
Manager-Strafrechtsschutz
Spezialisierte Strafverteidiger berechnen regelmäßig bis zu 400 € netto pro Stunde. In komplexen Ermittlungsverfahren wird das schnell zur erheblichen finanziellen Belastung – der Strafrechtsschutz übernimmt diese Kosten.
Nehmen Sie es als Unternehmensleiter selbst in die Hand – viele gute Argumente sprechen für einen Unternehmens-Strafrechtsschutz.
Persönliches Strafbarkeitsrisiko
Das Strafbarkeitsrisiko gehört heute zur unternehmerischen Tätigkeit. Ermittlungen beginnen oft mit einer Routineprüfung oder einer Anzeige – und sie richten sich gegen Sie persönlich, denn der Geschäftsleitung sind erhebliche Pflichten auferlegt.
Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Kontrollmitteilungen sowie Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau – eine Nachschau kommt ohne Vorankündigung. Das Hauptzollamt mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Geschäftsunterlagen und ermittelt bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Strafanzeigen kommen von Konkurrenten, Mitarbeitenden oder nahestehenden Personen, dazu Geldwäscheverdachtsanzeigen – eine anonyme Anzeige reicht aus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt außerdem häufig von Amts wegen, etwa bei Todesermittlungen oder nach einem Presseartikel.
Das Strafgesetzbuch gilt nur für natürliche Personen. Verantwortlich sind deshalb Vorstand, Geschäftsführer oder Inhaber – nicht das Unternehmen. Sie müssen sich rechtstreu verhalten und das Unternehmen so organisieren, dass Straftaten grundsätzlich verhindert werden.
Dazu gehören sorgfältige Auswahl, klare Instruktion und Überwachung der Mitarbeitenden, notfalls auch Sanktionen. Wer zumutbare Organisationsmaßnahmen unterlässt, dem unterstellt die Rechtsprechung schnell bedingten Vorsatz. Das nötige Maß an Aufsicht hängt vom Einzelfall ab.
Typische Vorwürfe
Keiner dieser Vorwürfe setzt kriminelle Absicht voraus. In den meisten Fällen geht es um Fristen, Organisation und Dokumentation.
| Vorwurf | Rechtsgrundlage | Typischer Auslöser |
|---|---|---|
| Insolvenzverschleppung | § 15a InsO | Antrag später als drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit gestellt |
| Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen | § 266a StGB | Sozialversicherungsbeiträge in der Liquiditätskrise nicht abgeführt |
| Steuerhinterziehung | § 370 AO | Verspätete oder unrichtige Voranmeldungen, auch durch Dritte verursacht |
| Untreue | § 266 StGB | Zahlungen ohne ausreichende Grundlage, Verstoß gegen Zustimmungsvorbehalte |
| Aufsichtspflichtverletzung | § 130 OWiG | Fehlende Organisation, durch die ein Mitarbeiter eine Straftat begehen konnte |
| Verstöße im Arbeits- und Produktsicherheitsrecht | §§ 222, 229 StGB, ProdSG | Arbeitsunfall, mangelhafte Schutzvorrichtung, fehlende Prüfung |
Das ManagerProtect-Konzept
Ein Verfahren gegen eine Geschäftsleitung löst selten nur eine Frage aus. Das Konzept setzt deshalb an drei Stellen gleichzeitig an: an der Verteidigung, am Schadenersatz und am Schaden im eigenen Unternehmen.
In der Kombination ist abgedeckt, was eine Geschäftsführung in einem solchen Verfahren braucht: Verteidigung, Haftung und den eigenen Schaden – unverbindlich Angebot anfordern.
Angebot anfordern
Der gewünschte Baustein ist bereits vorausgewählt. Sie können ihn im dritten Schritt jederzeit ändern oder das Gesamtkonzept wählen.
Schritt 1 von 4 25 %
Experten für Manager-Strafrechtsschutz
Ein Manager-Strafrechtsschutz ist mit der Unterschrift nicht erledigt. Welche Deckung passt, entscheidet sich an Gesellschaftsform, Organkreis und Branche – und daran, was in den Bedingungen tatsächlich steht.
Wir arbeiten seit über 40 Jahren mit Geschäftsleitungen im Mittelstand. Bestehende Verträge zum Manager-Strafrechtsschutz prüfen wir auch dann, wenn sie nicht über uns abgeschlossen wurden, und benennen die Grenzen der Deckung vor dem Abschluss statt im Schadenfall.
Von der Ausschreibung bis zur Schadenbegleitung bleibt für Ihren Manager-Strafrechtsschutz dieselbe Person zuständig. Von Weissach aus betreuen wir rund 20.000 Kunden aus Industrie, Familienunternehmen und Dienstleistung – mehr über die Sozietät.
Häufige Fragen
Ja. Fast jeder wirtschaftsstrafrechtliche Vorwurf – von § 266a StGB bis zur Steuerhinterziehung – ist ein Vorsatzdelikt. Würde der Schutz bei diesem Vorwurf enden, wäre er wertlos.
Die Leistung entfällt erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat. Dann sind die vorgestreckten Kosten zurückzuzahlen – bis dahin ist Ihre Verteidigung finanziert.
Ja. Die freie Anwaltswahl ist vorgesehen, und wir achten bei der Gestaltung darauf, dass auch Honorarvereinbarungen über den gesetzlichen Gebühren im vereinbarten Rahmen erstattungsfähig sind. Bei Bedarf vermitteln wir Fachanwälte für Strafrecht mit Erfahrung in Wirtschaftsverfahren.
Ja. Neben Geschäftsführern und Vorständen lassen sich leitende Angestellte und auf Wunsch die gesamte Belegschaft einschließen – sinnvoll etwa in Produktion, Logistik und Arbeitssicherheit, wo Verfahren nach einem Unfall regelmäßig gegen die verantwortliche Fachkraft eröffnet werden.
Geldstrafen sind nicht versicherbar. Eine Geldauflage bei Einstellung nach § 153a StPO kann je nach Vertrag im Rahmen einer besonderen Regelung berücksichtigt werden – das ist ein Punkt, den wir vor Abschluss ausdrücklich klären, weil er im Markt unterschiedlich gehandhabt wird.
Kundenstimmen
Echte Erfahrungen rund um Beratung, Verteidigungskosten und Betreuung beim Manager-Strafrechtsschutz.
„Ein Ermittlungsverfahren war für uns Neuland. Dass die Kosten bereits mit dem Anfangsverdacht laufen, hatte vorher niemand so deutlich gesagt.“
„Wir wollten unseren eigenen Verteidiger behalten. Das war im Vertrag vorgesehen, ohne Diskussion.“
„Die Abgrenzung zur D&O wurde an unserem Fall erklärt, nicht an einem Beispiel aus dem Prospekt.“
„Die anwaltliche Begleitung bei einer Durchsuchung war für uns das Argument. In dem Moment will man nicht erst telefonieren.“
„Wir haben die Deckung zusammen mit der D&O geordnet. Zwei Verträge, eine Linie.“